AGB für die Teilnahme an Veranstaltungen von Joe's Events

1. Anmeldung und Reservierungsbestätigung
2. Teilnahmevoraussetzungen
3. Kosten
4. Zahlung
5. Rücktritt durch Teilnehmer
6. Absage durch Joe's Events, Ausschluss vom Lehrgang
7. Haftungsausschluss
8. Leistungs-/Preisänderungen
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
10. Gerichtsstand
 
 
 
1. Anmeldung und Reservierungsbestätigung
 
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer Joe’s Events den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Dies kann schriftlich, per Email oder in Textform erfolgen.
 
1.2 Der Teilnahme-Vertrag kommt mit der Annahme durch Joe’s Events zu Stande. Voraussetzung für die Annahme ist der Eingang der Anmeldung bei Joe’s Events. Über die Annahme der Anmeldung, für die es keiner besonderen Form bedarf, unterrichtet Joe’s Events den Teilnehmer durch die Übersendung einer verbindlichen Teilnahmebestätigung in Textform. Weicht der Inhalt dieser Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, worauf der Teilnehmer durch Joe’s Events gesondert hingewiesen wird, kommt der Vertrag auf der Grundlage des neuen Angebotes zu Stande, sofern der Teilnehmer nicht innerhalb von 10 Kalendertagen widerspricht.
 
1.3 Der Teilnehmer ist der Vertragspartner von Joe’s Events.
 
1.4 Mit der Anmeldung werden vom Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Joe’s Events verbindlich anerkannt.
 
1.5 Meldet der Teilnehmer mehrere Personen gleichzeitig an, so hat er auch für die vertraglichen Verpflichtungen dieser, in der Anmeldung aufgeführten, Personen einzustehen.
 
2. Teilnahmevoraussetzungen
 
2.1 Die für die jeweiligen Touren gültigen Ausschreibungen werden vom Teilnehmer mit der Anmeldung anerkannt.
 
2.2 Die in der Ausschreibung genannten speziellen Teilnahmevoraussetzungen sind verpflichtend. Werden diese Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, kann der Teilnehmer vorher oder auch zu Beginn während der Tour von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht in diesem Fall nicht.
 
3. Kosten
 
3.1 Die Teilnahmegebühren ergeben sich aus den jeweiligen Ausschreibungen. Über die jeweiligen Teilnahmegebühren erhält der Teilnehmer eine Rechnung.
 
3.2 Kosten für Nebenleistungen, die nicht in der Teilnahmegebühr enthalten sind, z.B. Unterkunft, Verpflegung und Transfer, zahlt der Teilnehmer gesondert an den entsprechenden Dienstleister.
 
4. Zahlung
 
4.1 Die Teilnahmegebühren sind nach Teilnahmebestätigung durch Joe’s Events sofort fällig.
Der Teilnehmer, der die entsprechenden Zahlungsfristen (maßgeblich ist der Zahlungseingang) nicht einhält, kann seinen Anspruch auf die Teilnahme an entsprechender Tour verlieren. Hierüber ist er von Joe’s Events vor dem Lehrgang zu informieren.
Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht dabei nicht.
 
4.2 Folgende Zahlungsmöglichkeiten bietet Joe’s Events:
- Überweisung
- Barzahlung
Bei individuellen Tagestouren und einer Anmeldung zu einer Ausschreibung ab 7 Tagen vor Beginn erfolgt die Bezahlung des Gesamtpreises 15 Minuten vor Tour Beginn vor Ort in bar.
 
4.3 Bei Rücklastschriften nicht erfolgreicher Bankeinzüge werden angefallene Bankgebühren und eine Verwaltungsgebühr (€ 5,00) dem Teilnehmer berechnet.
 
5. Rücktritt durch Teilnehmer
 
5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Tourbeginn zurücktreten. Dies hat im Interesse des Teilnehmers und aus Gründen der Beweissicherung generell schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem dieser bei Joe’s Events eingeht. Maßgebend ist der Post-, Email- oder Faxeingang.
 
5.2 Tritt der Teilnehmer nach Tourbeginn zurück, so besteht kein Anspruch auf Ersatz der Teilnahmegebühren.
 
5.3 Im Falle eines Rücktritts bzw. des Nichterscheinens des Teilnehmers zur Tour aus Gründen, welche Joe’s Events nicht zu vertreten hat, kann Joe’s Events angemessenen Ersatz für die Tourvorbereitung und für die Aufwendungen für Dienstleister verlangen. Bei der Errechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung des Teilnehmerplatzes zu berücksichtigen. Die Rücktrittsgebühren werden nach folgendem Schlüssel berechnet:
 
Bei Absage
-              29 bis 56              Tage vor Tourbeginn 25% der Gebühren
-               8 bis 28              Tage vor Tourbeginn 50% der Gebühren
-               1 bis 7              Tage vor Tourbeginn 70% der Gebühren
Bei Rücktritt am Tag des Tourbeginns oder bei Nichterscheinen ohne Absage ist die gesamte Teilnahmegebühr fällig.
 
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu bezahlen, wenn der Teilnehmer nicht rechtzeitig zum Tourbeginn erscheint und auf Grund dessen er von der Teilnahme ausgeschlossen wird.
 
Dem Teilnehmer steht es jedoch in jedem Fall frei nachzuweisen, dass Joe’s Events kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
 
5.4 Um das finanzielle Risiko für die Teilnehmer im Falle eines Tourrücktritts bei Touren von Joe’s Events möglichst gering zu halten, empfiehlt Joe’s Events den Abschluss einer Reiserücktrittskosten bzw. Reiseabbruchversicherung.
 
 
 
 
6. Absage durch Joe’s Events, Ausschluss von der Tour
 
6.1 Joe’s Events kann die Tour ohne Einhaltung einer Frist absagen, zeitlich verschieben oder an einen anderen Ort verlegen, wenn
 
6.1.1 schlechte Wetter- oder Witterungsverhältnisse die Durchführung im Interesse der Teilnehmer unter Berücksichtigung der Sicherheit nicht erlauben,
 
6.1.2 die Durchführung der Tour für Joe’s Events nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze bedeuten würden. Es gilt generell eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Über eine Mindestteilnehmerzahl informiert die Ausschreibung.
 
6.2 Im Falle der Lehrgangsabsage durch Joe’s Events werden den Teilnehmern die bereits
geleisteten Lehrgangsgebühren in vollem Umfang zurückerstattet.
 
6.3 Joe’s Events kann den Teilnehmer von der Teilnahme an der Tour ausschließen, sofern dafür ein wichtiger Grund in der Person des Teilnehmers gegeben ist und Joe’s Events die Lehrgangsteilnahme des jeweiligen Teilnehmers nicht zumutbar ist. Eine Tourteilnahme ist Joe’s Events insbesondere dann nicht zumutbar, wenn der Teilnehmer verspätet erscheint, die Durchführung der Tour erheblich stört oder Anordnungen der Guides nicht befolgt und deshalb die Tourziele nicht mehr erreichbar sind. Über den Ausschluss entscheidet der Guide. In diesen Fällen findet keine Rückerstattung bereits gezahlter Leistungen statt.
 
7. Haftungsausschluss
 
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Tour teil. Joe’s Events haftet nicht für Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tour bzw. dessen Durchführung stehen, soweit sie nicht von Joe’s Events oder ihren Leistungsträgern verschuldet sind.
Weiterhin haftet Joe’s Events nur für die ordnungsgemäße Durchführung der Tour.
Die Haftung von Joe’s Events beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch gegenüber Dritten. Dies gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen.
Die Haftung von Joe’s Events für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Im Übrigen ist die Haftung von Joe’s Events ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Joe’s Events ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Im Falle eines Schadens ist, soweit möglich, der Guide unverzüglich vor Ort unter Angabe von Name und Wohnanschrift zu informieren. Darüber hinaus ist ein Unfall unverzüglich Joe’s Events unter www.joe-events.de zu melden. Die Meldung hat schriftlich zu erfolgen.
 
In jedem Fall ist die Haftung von Joe’s Events auf die zweifache Teilnahmegebühr begrenzt.
 
Für ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
 
8. Leistungs-/Preisänderungen
 
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen hinsichtlich der Tour von dem vereinbarten Inhalt, die nach Vertragsschluss notwendig waren und die von Joe’s Events nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Joe’s Events ist insbesondere berechtigt, nach billigem Ermessen die Durchführung des Lehrgangs auch anderen Guides als den in der Ausschreibung namentlich benannten Guides zu übertragen.
 
9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
 
Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Teilnahmevertrages zur Folge.
 
 
10. Datenschutz
 
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Joe’s Events zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Teilnahmevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Joe’s Events hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Dies gilt auch für alle Daten (Vor- und Zuname, Wohnort), die der Kunde Joe’s Events zur Veröffentlichung auf einer evtl. erstellten Teilnehmerliste überlassen hat. Ist der Kunde mit der Veröffentlichung seines Namens und seines Wohnortes auf der Teilnehmerliste nicht einverstanden, so hat er das Recht, gegen die Veröffentlichung auf der Teilnehmerliste gegenüber Joe’s Events bei Buchung/Anmeldung zu widersprechen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine bei Joe’s Events gespeicherten Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern oder löschen zu lassen. Mit einer Nachricht an joe@joes-events.de kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe von Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
 
11. Gerichtsstand
 
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Joe’s Events findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Joe’s Events kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Joe’s Events vereinbart.